NWVV Region Emsland - Alles rund um Volleyball im Emsland

Hinweise zu Spielerpassverlängerungen und Vereinswechsel

R_EM Regionsnews Emsland

Folgende Nachricht wurde an die Abteilungsleiter und Passverantwortlichen gesendet, aber es schadet auch nicht, wenn mehr Aktive dieses Wissen teilen:

------------------------Beginn der Veröffentlichung des NWVV-------------------------------------------

Liebe Abteilungsleiter, stellv. Abteilungsleiter und Passwarte,

die aktuelle Spielzeit noch nicht vorbei und dennoch heißt es, schon die Planungen für die neue Saison anzugehen. Neben möglichen Neu- und Abmeldungen von Mannschaften für 2018/2019 (Meldefrist 01.05.) geht es dabei vor allem um die ePässe der Spieler. Da der Zeitpunkt der Antragstellung unmittelbar auf die Gültigkeitsdauer der Lizenz wirkt, möchten wir mit diesem Schreiben detailliert darüber informieren.

Mit Beschluss des NWVV-Verbandstages vom 20.05.2017 wurde die Gültigkeitsdauer eines Spielerpasses auf ein Jahr beschränkt. Dabei wird das laufende Spieljahr, in das die Lizenzausstellung fällt, als volles Spieljahr angerechnet (vgl. VSPO § 10.1). Demnach ist ein ePass nur vom Datum seiner Ausstellung bis zum darauf folgenden Ende der aktuellen Spielzeit, also bis zum nächsten 30. Juni gültig. Konkret bedeutet dies, dass eine heute ausgestellte Lizenz nur bis zum 30.06.2018 gültig ist.

Wenn ePässe in der neuen Spielzeit, hier 2018/2019, gültig sein sollen, dann ist mit diesen Anträgen unbedingt bis zum 01.07.2018, also dem Beginn der neuen Saison zu warten. Dies gilt gleichermaßen für Lizenzneuausstellungen wie für -übernahmen von anderen Vereinen innerhalb des NWVV oder Landesverbänden. Lizenzverlängerungen bei Verbleib des Spielrechtes im bisherigen Verein sind hiervon nicht betroffen. Denn hier ist die Verlängerung erst nach Gültigkeitsablauf der Lizenz, also dem 30.06. möglich.

Um die Auswirkungen der Gültigkeitsbeschränkung von ePässen auf die vom System geforderte Aktualität des Passfotos so gering wie möglich zu halten, sind in SAMS hinterlegte Passbilder für die Verlängerung von DVV-Spielerpässen und Seniorenpässen weiterhin fünf Jahre gültig. Bei anderen Lizenztypen, Neuausstellungen und Lizenztransfers, also Übernahmen bei Wechsel innerhalb des NWVV oder von einem anderen Landesverband, darf das Passfoto wie bisher nicht älter als ein Jahr sein.

Zusätzlich möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Freigaben, die ab dem 1.8. erteilt werden gemäß Spielerpassordnung mit einer Sperre von drei Monaten zu belegen sind. Lizenzfreigaben vor dem 1.8. sind hingegen sperrfrei.

Im Interesse einer reibungslosen Antragsstellung und -bearbeitung bitten wir um Beachtung der vorstehenden Hinweise und ggf. deren Weiterleitung an zusätzliche Passwarte in eurem Verein. Alle bearbeiteten Lizenzanträge werden berechnet. Eine nachträgliche Stornierung ist leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis.

Mit sportlichen Grüßen

Hartmut Bohn

NWVV-Geschäftsstelle

---------------------------------Ende der NWVV Veröffentlichung -------------------------

Vereinfacht gesagt:

  • Beantragt keine neuen Spielpässe für die Saison 18/19 vor dem 01.07.2018.
  • Auch bei Vereinswechsel die Lizenzübernahme erst ab dem 01.07.2018 durchführen.
  • Passbilder sind bei Verlängerungen 5 Jahre gültig.
  • Bei Neuausstellung und Vereinswechsel ist zwingend ein neues Passfoto erforderlich.
  • Bei einem Vereinswechsel mit einem Freigabedatum vor dem  01.08. ist Spieler/in sofort spielberechtigt, danach wird der Pass mit einer 3-monatigen Sperre belegt. Entscheidend ist das Freigabedatum, nicht das Beantragungsdatum.

Und klar, statt SAMS ein wenig mehr "Intelligenz" zu geben ->  falsch gemacht…Pech gehabt…Geld weg!

veröffentlicht am Mittwoch, 14. März 2018 um 13:23; erstellt von Altenschulte, Martin
letzte Änderung: 15.03.18 14:31

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