Neues von der NVV Region Emsland

DVV-Beitragserhöhung

R_EM Regionsnews Emsland

Die Entscheidung über die Beitragserhöhung der DVV-Abgaben ist gefallen. Der NWVV hat intensiv über Gestaltungsmöglichkeiten der Beiträge in Höhe von 275.000€ an den DVV diskutiert.
Wie ich euch bereits mitgeteilt habe, sind von einer Arbeitsgruppe Modelle für die neue Beitragsgestaltung erarbeitet worden. 7 dieser Modell hatte ich euch schon geschickt, und ihr konntet Stellung dazu nehmen.
Am 31.10. haben die Regionsvorsitzenden dann mit dem NWVV Präsidium zusammen über die Ergebnisse aus den Regionen diskutiert. Die Modelle 5, 6 und 10 sind sofort aus der Abstimmung herausgefallen. Ich selbst habe mich gegen alle Modelle, die passive Vereine mit in die Erhöhungsberechnung hinein nehmen, ausgesprochen. Wenn wir jetzt etwa 12.000€ pro Saison von den passiven Vereinen einnehmen, dann werden diese Vereine wohl bei einer Erhöhung austreten, was dann wieder von den verbleibenden Vereinen getragen werden muss. Ebenfalls negativ sehe ich die Einbeziehung der Spielerlizenzen in diese Berechnung, weil ich fürchte, dass danach viele Mannschaften nicht mehr mit 10-14 Spielern gemeldet werden, sondern nur noch mit acht. Auch hier werden die dann fehlenden Einnahmen von den Vereinen in anderen Beiträgen geleistet werden müssen; denn der Festbetrag von 275.000€ pro Jahr/Saison steht ja fest.
In der Diskussion blieben nur die Modelle 2, 7, 8 und 9.
Die Frage war dann, ob die passiven Vereine und die Hobbymannschaften in die Erhöhung der DVV-Beiträge mit eingeschlossen werden sollen. Mit sechs zu acht Stimmen fiel schließlich die Entscheidung für die Einbeziehung der passiven Vereine und der Vereine nur mit Hobbymannschaften.
Jetzt standen nur noch zwei Modelle zur Wahl, von denen dann mit großer Mehrheit das Modell 9 gewählt wurde. Ich persönlich halte dieses Modell nicht für zielführend, wir müssen aber mit der demokratischen Entscheidung leben.
Folgende Beiträge sind demnächst zu entrichten:
1. Ein passiver Verein zahlt als Grundbeitrag 49 Euro (ca. 5 %)
2. Ein aktiver Verein mit Mannschaften im Punktspielbetrieb 119 Euro (ca. 13 %)
3. Ein aktiver Verein nur mit Hobbymannschaften 79 Euro (ca. 5 %)
4. Pro aktive Mannschaft im Punktspielbetrieb (Erwachsene) 149 Euro (ca. 47 %)
5. Pro aktive Lizenz (außer Jugend) 5 Euro (ca. 30 %)
Die Prozentangabe gibt aufgrund der derzeitigen Anzahl der Vereine, Mannschaften und Lizenzen an, wie viel Prozent diese Einnahme bei den derzeitigen Vereinen, Mannschaften und Lizenzen von der DVV Abgabe (ca. 274.300 Euro) ausmacht.
Da die Beiträge so bemessen sind, dass ein kleiner Überschuss bleibt, ist zu hoffen, dass die Beiträge in den nächsten Jahren stabil bleiben. Auf dem nächsten Hauptausschuss oder Verbandstag können die Beiträge auch mit Antrag eines Mitgliedvereins und mit Zustimmung durch die Mehrheit der Sitzungsteilnehmer verändert werden.
Abgelehnt haben wir einen Vorstoß des NWVV-Präsidenten, alle DVV-Beiträge in den Ordnungen nur noch in Prozent anzugeben. Seine Begründung war die hohe Belastung der Geschäftsstelle durch laufende Änderungen der Beiträge. Wenn wir aber alles nur in Prozent angeben, dann hat unser Landesverband das Risiko völlig auf die Mitgliedsvereine übertragen. Der DVV hat dies zwar
mit den Landesverbänden geschafft; wir sollten uns dazu aber nicht überreden lassen. Weiterhin wäre eine Haushaltsplanung kaum noch möglich, wenn wir die Beiträge nur noch in Prozent angeben. Fehlen Lizenzen, melden sich weniger Mannschaften, melden sich Vereine ab, so haben dann automatisch alle verbleibenden Vereine das monetäre Risiko zu tragen. Das kann nicht in unserem Sinne sein.
Der DVV-Beitrag ist in den letzten Jahren immer im Februar und im November eingezogen worden. Er soll jetzt ganz im Februar eingezogen werden.

Für einen Verein mit 7 Mannschaften und 150 aktiven Lizenzen (keine Jugendlizenzen) ergibt sich folgende Rechnung:
Grundbeitrag 1 x 119€
Mannschaftsbeitrag 7 x 149€ = 1043€
Lizenzen 150 x 5€ = 750€

Mit sportlichen Grüßen
Regionsvorsitzender NWVV Region Emsland
Georg Müller

veröffentlicht am Montag, 4. November 2019 um 08:11; erstellt von Altenschulte, Martin
letzte Änderung: 09.12.19 12:07

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