VSA beschließt neue Corona-Regeln
Spielbetrieb
Nach Auflösung des Krisenstabes durch das Präsidium ist nun der Verbandsspielausschuss für die Reglungen zum Umgang mit Corona-Erkrankungen im Spielbetrieb verantwortlich.
Der VSA hat folgende Regelungen zum Umgang mit Corona im Spielbetrieb beschlossen. Grund für diese Regelungen ist, dass bereits an den ersten Spieltagen mehrere Anträge auf Spielverlegung aufgrund Corona-Erkrankter. gestellt wurden. Der VSA bittet darum, immer im Dialog mit allen Beteiligten die jeweilige Situation mit Fingerspitzengefühl zu handhaben. Die Entscheidung über entsprechende Spielverlegungen trifft die Staffelleitung!
Corona im Spielbetrieb KK-OL, Stand 28.9.2022
Testen am Spieltag: Der Verbandsspielausschuss empfiehlt das freiwillige Testen vor Abfahrt zum Spielort, um mögliche Ansteckungen zu verhindern. Es besteht keine Testpflicht. Im Falle eines Infektions-Verdachtes aufgrund eines positiven Selbsttestes muss zur Bestätigung zusätzlich ein Schnelltest in einem Testzentrum durchgeführt werden. Sollte dieser Test positiv ausfallen, darf der/die Spieler:in nicht am Wettkampf teilnehmen und gilt als Verdachtsfall.
Spielabsagen aufgrund Coronaerkrankungen: Sind mindestens 3 Spieler:innen an Corona erkrankt bzw. Verdachtsfälle nach a. ODER sind aufgrund Krankheits- oder Verdachtsfällen weniger als 8 Spieler:innen spielberechtigt, so ist unverzüglich die Staffelleitung zu unterrichten und straffreie Spielverlegung zu beantragen. Grundsätzlich gilt die allgemeine Regel, dass im Krankheitsfall Spieler:innen aus niedrigeren Mannschaften herangezogen werden sollen.
Schiedsgericht: Die absagende Mannschaft ist verpflichtet in Zusammenarbeit mit der Heimmannschaft für ein Schiedsgericht für das verbleibende Spiel zu sorgen. Dieses Schiedsgericht darf mit Zustimmung beider Mannschaften auch mit niedrigerer Qualifikation das Spiel leiten. Die Staffelleitung ist vorher darüber zu informieren.
Nachholtermin: Die Staffelleitung bemüht sich zusammen mit den Vereinen um einen angemessenen und zumutbaren Nachholtermin. Der neu zu wählende Termin sollte auf einem der ausgewiesenen Nachholspieltage liegen und die deutlich länger andauernde Erholungszeit nach einer Corona-Infektion berücksichtigen.
Nachweispflicht: Positive Schnelltestnachweise (Testzentrum), ärztliche Atteste, Bescheide über die Anordnung der Quarantäne oder Nachweise für PCR-Tests sind innerhalb von 7 Tagen ausschließlich dem Referat Spielbetrieb des NWVV vorzulegen: spielbetrieb@nwvv.de. Alternativ ist eine postalische Zusendung an den NWVV/Spielbetrieb möglich. Dort werden die Dokumente gesichtet und die Zulässigkeit an die Staffelleitung zurückgemeldet. Es werden keine Dokumente und personenbezogenen Daten gespeichert oder weitergegeben. Es gilt die „Verpflichtungserklärung BDSG“ und der „Datenschutzordnung“ des NWVV. Werden sie nicht innerhalb 7 Tage nach Spielansetzung eingereicht, so kann auf Spielverlust entschieden werden, wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, dass die Dokumente wegen Handelns der Ärzte oder Behörden noch nicht vorgelegt werden können.
veröffentlicht am Sonntag, 2. Oktober 2022 um 18:15; erstellt von Altenschulte, Martin
letzte Änderung: 12.04.23 12:33