Liebe VolleyballerInnen,
nachdem verstärkt Fragen bezüglich Sondergenehmigungen für ältere SpielerInnen gestellt werden, möchten wir nochmals auf Folgendes hinweisen:
Im Jugendspielbetrieb (Durchführungsbestimmungen) gibt es die Regelung:
2.) Ergänzende Hinweise (Sonderbestimmungen)
a) Ältere Spielerin auf dem Feld: Anders als in den vergangenen Jahren darf laut Beschluss der Regionsversammlung keine ältere Spielerin eingesetzt werden!
Ihr habt sicher Verständnis dafür, dass wir diese Regelung nicht ändern können. An die Folgen und die Beschwerde-Mails mag keiner denken...
Uns ist bewusst, dass die Regelung für viele Vereine problematisch ist. Alle Vereine betreiben Breitensport und da kommt es vor, dass es SpielerInnen gibt, die später einsteigen, mit wenig Talent gesegnet oder auch körperlich eingeschränkt sind. Auch diesen SpielerInnen sollte die Möglichkeit zum Wettkampf gegeben werden. Daher gilt folgende Ausnahme: Wenn die gegnerische Mannschaft vor Spielbeginn zustimmt, wird es von uns toleriert. Klärt es also mit den Gegnern und Staffelleitern möglichst schon vor Saisonbeginn ab!
Wir bitten alle betroffenen Vereine, an dieser Stelle nach ihren Möglichkeiten großzügig zu entscheiden.
Das Sams lässt die Zuweisung von älteren SpielerInnen in die Mannschaften zu, die SpielerIn wird jedoch als nicht spielberechtigt aufgeführt. Denkt bitte an die Alterskontrolle durch die Schiedsgerichte und die beteiligten Mannschaften.
Sollten nicht genug SpielerInnen für einen Spieltag zur Verfügung stehen, können aus unteren Mannschaften SpielerInnen höher eingesetzt werden. Laut Jugendspielrecht ist ein Festspielen in einer höheren Mannschaft nicht möglich.
Mit sportlichem Gruß
Sandra Haarmann
-Jugendwartin-
veröffentlicht am Montag, 19. August 2019 um 11:54; erstellt von Altenschulte, Martin