Wer darf am ersten Spieltag (in der Regionalliga den ersten beiden Spielen !) einer Mannschaft eingesetzt werden ?
Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die in Besitz eines gültigen Spielerpasses für die jeweilige Mannschaft sind. Neben der eigentlichen Spielklasse ist auch unbedingt die Mannschaftsbezeichnung zu prüfen, Sind mehrere Mannschaften eines Vereins in einer Liga, muss auch die Mannschaftsnummer übereinstimmen.
Wichtig ist der Hinweis auf den Spieltag ! Die Regelung gilt im gesamten Ligabetrieb (Jugend bis zur Oberliga).
Das Höherspielen von Jugendlichen ist davon ebenfalls betroffen:
Auszug aus der VSO des NWVV:
5.2.6
Für Jugendliche gemäß Ziffer 5.2.7 gelten die Bestimmungen der Ziffern 5.2.3- 5.2.5 nicht. Sie können nach Ablauf
der in Ziffer 5.2.8 definierten Fristen unbegrenzt oft in höheren Mannschaften eingesetzt werden. Eine Eintragung
im Spielerpass erfolgt nicht. Es ist jedoch ein Eintrag im Spielberichtsbogen unter Angabe des Geburtsjahres des
betr. Spielers vorzunehmen. Es gelten die diesbezüglichen Bestimmungen der Ziffer 5.2.2 in analoger Anwendung.
5.2.7
Als Jugendliche gelten die Spieler, die gemäß Jugendspielordnung teilnahmeberechtigt an Jugendmeisterschaften sind.
5.2.8
Am ersten Punktspieltag einer Mannschaft im Spieljahr dürfen jeweils nur die für die betreffende Mannschaft
gemeldeten Spieler eingesetzt werden. Spieler mit Zuordnung für eine tiefere Mannschaft dürfen in einer höheren
Mannschaft erst eingesetzt werden, wenn diese höhere Mannschaft ihren ersten Punktspieltag im Spieljahr
absolviert hat. Ausnahme: In der Regionalliga betrifft dies nicht den ersten Punktspieltag, sondern die ersten
beiden Punktspiele einer Mannschaft.
Jugendliche im Sinne der Ziffer 5.2.7 dürfen in einer höheren Mannschaft erst eingesetzt werden, wenn diese
höhere Mannschaft ihren ersten Punktspieltag im Spieljahrabsolviert hat (in der Regionalliga 2 Punktspiele)
Erläuterung:
Jugendliche ( Saison 17/18 - alle Spieler/-innen am/nach dem 01.01.1999 geboren) dürfen ab dem 2. Spieltag beliebig oft in höheren Mannschaften eingesetzt werden, ohne dass dies zum Festspielen führt. Sollten mehrere Mannschaften in einer Liga gemeldet sein, gilt die Mannschaftsnummer. Bedeutet: Ist eine Spielerin in der Mannschaft "SV Musterverein 4" gemeldet, darf sie niemals in der Mannschaft "SV Musterverein 5" eingesetzt werden, aber ab dem zweiten Spieltag beliebig oft in den Mannschaften "SV Musterverein 1-3". Wird sie eingesetzt, ist dies unter Bemerkungen einzutragen.
Bespiel: "Maxine Musterfrau, geb. 01.04.2003, SV Musterverein 3 wurde nach Jugendspielrecht eingesetzt."
Der einsetzende Verein muss das Schiedsgericht auf den Einsatz hinweisen, ansonsten bekommen sowohl das Schiedsgericht, als auch der einsetzende Verein ein Ordnungsgeld wegen fehlendem Eintrag im Spielberichtsbogen.
veröffentlicht am Mittwoch, 13. September 2017 um 09:03; erstellt von Altenschulte, Martin
letzte Änderung: 13.09.17 14:30